Notartermin geschafft! Wie geht es weiter?
Herzlichen Glückwunsch zur Beurkundung Ihrer Immobilie!
Bis zur Übergabe gibt es noch einige Dinge zu erledigen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
1. Wann wird der Kaufpreis fällig?
Nach dem Notartermin dauert es in der Regel 4 bis 12 Wochen, bis der Kaufpreis fällig wird.
Warum? Der Notar muss zunächst den Käufer im Grundbuch absichern, Genehmigungen einholen und gegebenenfalls bestehende Grundschulden klären. Dabei ist er auf Behörden, Banken und das Grundbuchamt angewiesen.
Sobald alles erledigt ist, erhält der Käufer die Fälligkeitsmitteilung vom Notar. Erst dann wird der Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt.
2. Wasser und Abwasser
Verkäufer: Bitte sofort beim Versorger melden!
Fordern Sie das Formular für den Eigentümerwechsel an. Häufig bleibt die bisherige Kundennummer bestehen und lediglich der Kunde wird geändert.
Käufer und Verkäufer stimmen die Übertragung gemeinsam ab. Der Wasserzählerstand wird bei der Übergabe eingetragen.
3. Strom und Gas
Verkäufer: Bestehende Verträge rechtzeitig zum Übergabetermin abmelden.
Käufer: Selbstständig einen Anbieter auswählen und anmelden.
Die Zählerstände werden bei der Übergabe abgelesen.
4. Wohngebäudeversicherung
Die bestehende Versicherung geht grundsätzlich mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer über.
Verkäufer: Versicherung über den Verkauf informieren und nicht vorschnell kündigen.
Käufer: Versicherungsschutz prüfen. Nach dem Eigentumsübergang besteht grundsätzlich ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
5. Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nicht automatisch mit der Schlüsselübergabe umgestellt.
Gegenüber dem Finanzamt bleibt grundsätzlich derjenige für das laufende Kalenderjahr zahlungspflichtig, dem die Immobilie am 1. Januar zugerechnet wurde.
Die anteilige Kostenübernahme durch den Käufer richtet sich nach dem Kaufvertrag und beginnt häufig mit dem Besitzübergang.
6. Schlüsselübergabe – bitte rechtzeitig informieren!
Wir begleiten Sie gerne bei der Übergabe Ihrer Immobilie. Allerdings ist dies nur nach vorheriger Vereinbarung und entsprechender Verfügbarkeit möglich.
GANZ WICHTIG: Bitte informieren Sie uns sofort, sobald die Fälligkeitsmitteilung vom Notar eingetroffen ist!
Nur so können wir rechtzeitig planen. Manchmal sind kurzfristige Termine möglich, manchmal ist unser Kalender bereits vollständig ausgebucht.
Was wir nicht wissen, können wir auch nicht planen!
Wenn wir die Übergabe begleiten, gehen wir gemeinsam die wichtigsten Informationen noch einmal durch, lesen sämtliche Zählerstände ab und halten diese im Übergabeprotokoll fest. Anschließend werden die Schlüssel übergeben.
Die einzelnen Schlüssel werden nicht gesondert dokumentiert.
Bitte beachten Sie: Die Begleitung der Übergabe gehört nicht zum regulären Leistungsumfang von Sterling Immobilien.
7. Was ist sonst noch wichtig?
Käufer: Denken Sie an Internet, Müllentsorgung und gegebenenfalls den zuständigen Schornsteinfeger.
Verkäufer: Bitte räumen Sie die Immobilie wie vereinbart und halten Sie sämtliche Schlüssel sowie vorhandene Objektunterlagen bereit.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit.
Ihr Team von Sterling Immobilien
Hinweis: Maßgeblich sind die Vereinbarungen Ihres notariellen Kaufvertrags. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung.