
Immobilienkauf bei betreutem Verkäufer – Was Käufer wissen sollten
Immobilienkauf bei rechtlicher Betreuung
Wenn eine Immobilie von einer Person verkauft wird, die unter gesetzlicher Betreuung steht, ist der Kaufprozess mit besonderen rechtlichen Anforderungen verbunden. Für Käufer bedeutet das: Mehr Zeitaufwand, zusätzliche Prüfungen und oft die Einbindung von Gerichten.
Solche Verkäufe dürfen nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts erfolgen. Das schützt den Verkäufer, bedeutet aber auch, dass Käufer Geduld und Verständnis für den Ablauf mitbringen müssen. Von der Einholung der gerichtlichen Genehmigung bis zur finalen Kaufvertragsfreigabe – dieser Prozess dauert meist deutlich länger als bei einem "normalen" Immobilienverkauf.
Damit Sie als Käufer gut vorbereitet sind, klären wir von Anfang an transparent über den Ablauf, die notwendigen Unterlagen und die voraussichtlichen Zeiträume auf. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt – und wir begleiten Sie sicher durch diesen besonderen Kaufprozess.
Wichtige Hinweise
1. Verlängerter Kaufprozess
Der Kauf einer Immobilie unter rechtlicher Betreuung dauert oft länger (ca. 6–12 Monate), da das Betreuungsgericht den Verkauf genehmigen muss. Käufer sollten sich auf eine Wartezeit einstellen.
2. Kaufvertrag erst nach Genehmigung wirksam
Der Kaufvertrag ist erst gültig, wenn das Betreuungsgericht ihn genehmigt hat. Ohne diese Genehmigung kann der Verkauf nicht vollzogen werden.
3. Frühzeitige Finanzierungsprüfung
Käufer sollten ihre Finanzierung vor Vertragsunterzeichnung klären, da das Gericht oft eine zeitnahe Kaufpreiszahlung verlangt. Banken können zusätzliche Nachweise fordern.
4. Prüfung von Grundbuch & Belastungen
Vor dem Kauf sollten Käufer mit Notar und Makler eventuelle Grundbuchbelastungen (Hypotheken, Wohnrechte) prüfen, da diese den Verkaufsprozess beeinflussen können.
5. Schutzmaßnahmen des Gerichts
Das Betreuungsgericht prüft, ob der Verkauf dem Wohl des betreuten Verkäufers dient. Bei Zweifeln kann ein Gutachten eingefordert oder der Verkauf abgelehnt werden.
6. Verzögerte Übergabe
Die Immobilie wird erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Grundbucheintragung übergeben, was durch Betreuungsfälle länger dauern kann.
7. Mögliche Rücktrittsrechte
Falls das Gericht den Verkauf nicht genehmigt oder erhebliche Verzögerungen auftreten, sollte der Vertrag eine Rücktrittsklausel enthalten.
Ablauf des Verkaufsprozesses
1. Maklerbeauftragung & Wertermittlung (2–4 Wochen)
2. Vermarktung & Käufersuche (8–12 Wochen)
3. Auswahl des Käufers & Gerichtsgenehmigung (4–8 Wochen)
4. Notarieller Kaufvertrag (nach Genehmigung, 2–4 Wochen)
5. Zahlungsabwicklung & Grundbucheintragung (4–8 Wochen)
6. Eigentumsübertragung & Übergabe (6–10 Wochen)

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