Solarpflicht: Kommt sie auch nach Sachsen-Anhalt?
Immer mehr Bundesländer führen eine Solarpflicht ein.
In Neubauten und bei Dachsanierungen wird in Bundesländern wie Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin bereits vorgeschrieben, Photovoltaik zu installieren.
In Sachsen-Anhalt gilt derzeit noch keine Solarpflicht. Angesichts der bundesweiten Entwicklungen ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch hier künftig vergleichbare Regelungen beschlossen werden.
Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Der Trend geht klar in Richtung erneuerbare Energien – auch im Gebäudesektor. In mehreren Bundesländern ist die Solarpflicht für Wohngebäude bereits Realität.
Wer in Sachsen-Anhalt einen Neubau plant oder das Dach seines Hauses erneuert, sollte die bundesweite Entwicklung im Blick behalten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Photovoltaik kann helfen, bei zukünftigen Änderungen gut vorbereitet zu sein.
Photovoltaik auf Wohngebäuden
Auch bei Wohnobjekten gewinnt die Photovoltaik an Bedeutung – sowohl im Hinblick auf die Solarpflicht als auch in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit.
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Rechtliche Lage:
In mehreren Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin, Niedersachsen) gilt die Solarpflicht bereits für Wohnneubauten. Bei Dachsanierungen von Bestandsobjekten wird die Pflicht in Zukunft ebenfalls häufiger greifen. In Sachsen-Anhalt besteht derzeit noch keine Pflicht, doch angesichts bundesweiter Trends ist eine Einführung mittelfristig realistisch. -
Energetischer Vorteil:
Photovoltaik kann den Eigenverbrauch von Haushaltsstrom deutlich senken. Vor allem in Kombination mit Batteriespeichern oder Wärmepumpen wird der Eigenverbrauchsanteil deutlich erhöht, was die Stromkosten langfristig reduziert und die Unabhängigkeit von Energieversorgern stärkt. -
Wirtschaftlichkeit:
Bei typischen Ein- oder Mehrfamilienhäusern liegt die Amortisationszeit von PV-Anlagen heute bei etwa 8 bis 12 Jahren, abhängig von Größe, Ausrichtung und Verbrauchsprofil. Staatliche Förderungen (z. B. KfW-Programme oder regionale Zuschüsse) verkürzen diesen Zeitraum zusätzlich. -
Mietobjekte und Eigentümergemeinschaften:
Für vermietete Mehrfamilienhäuser eröffnet die sogenannte Mieterstrom-Regelung die Möglichkeit, selbst erzeugten Solarstrom direkt an Mieter zu liefern. Damit entsteht ein zusätzlicher Nutzen für Bewohner und eine Aufwertung des Objekts. Allerdings ist die Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften mit rechtlichen und organisatorischen Hürden verbunden.
Ergänzende Perspektive: Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien
Photovoltaik bietet nicht nur aus energetischer Sicht, sondern auch als Renditequelle erhebliche Potenziale – besonders auf Gewerbeimmobilien:
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Anlagen mit über 30 kW Leistung auf Gewerbedächern machen etwa 22 % aller Neuinstallationen in Deutschland aus, was ihren wachsenden wirtschaftlichen Stellenwert verdeutlicht.
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Insgesamt waren bis Ende 2024 rund 29 GWp auf Gewerbedächern installiert – fast ein Drittel der gesamten Photovoltaik-Kapazität in Deutschland
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Gleichzeitig ist das Ausbaupotenzial erheblich: Nur rund 10 % der grundsätzlich geeigneten Dachflächen großer Gewerbeimmobilien sind bisher mit PV-Anlagen belegt.
Verschiedene Umsetzungsmodelle bieten Flexibilität:
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Eigenbetrieb – Volle Kontrolle und potenziell höchste Rendite. Allerdings erfordert dies erhebliche Investitionen und laufende Betreuung.
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Dachpacht oder Sale-and-Lease-Back-Modelle – Ermöglicht Nutzung der Dachfläche ohne Kapital- und Betriebsaufwand; häufig übernehmen Dritte Planung, Finanzierung und Betrieb
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Steuerliche Besonderheiten für Fonds – Gewerbliche Beteiligung an PV kann gewerbesteuerliche „Infizierung“ nach sich ziehen. Schlüsselelemente sind Konzepte wie Sale-and-Lease-Back, die steuerliche Neutralität sichern.
Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien in Sachsen-Anhalt (oder landesweit) ergeben sich durch Photovoltaik mehrere strategisch relevante Vorteile:
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Zusätzliche Einnahmequelle durch Stromerzeugung – unabhängig von Mieteinnahmen.
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Großes, bislang ungenutztes Potenzial – nur rund 10 % der geeigneten Dachflächen sind erschlossen.
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Flexible Finanzierungsmodelle – von Eigenbetrieb bis Miet- oder Pachtmodelle, je nach Kapital und Aufwand.
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Kluge steuerliche Gestaltung möglich – etwa via Sale-and-Lease-Back, um gewerbliche Steuerfallen zu vermeiden.
Fazit
Ob Wohn- oder Gewerbeobjekt – Photovoltaik gewinnt zunehmend an Relevanz. Bei Wohngebäuden bietet sie die Chance, Stromkosten durch Eigenverbrauch zu senken, die Energieunabhängigkeit zu erhöhen und die Attraktivität der Immobilie für Käufer und Mieter zu steigern. Bei Gewerbeimmobilien eröffnet sie zusätzlich neue Ertragsmodelle: vom Eigenbetrieb mit voller Rendite bis hin zur Dachverpachtung mit geringem Aufwand.
Unterm Strich gilt: Photovoltaik steigert nicht nur die Energieeffizienz und reduziert Betriebskosten, sondern schafft auch eine Wertsteigerung am Markt. Angesichts rechtlicher Entwicklungen wie der Solarpflicht und des großen, noch ungenutzten Potenzials auf deutschen Dächern ist eine frühzeitige Auseinandersetzung für Eigentümer heute mehr denn je ein strategischer Vorteil.
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