Die Eigenbedarfskündigung zählt zu den häufigsten Gründen für eine ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen. Gerade für Eigentümer, die eine vermietete Immobilie selbst nutzen oder Familienangehörigen zur Verfügung stellen möchten, ist sie ein wichtiges Instrument – allerdings mit klaren gesetzlichen Vorgaben.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig?
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Vermieter muss die Immobilie für sich selbst, für Familienangehörige (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister) oder für Angehörige seines Haushalts benötigen. Ein bloßer Wunsch reicht nicht – der Bedarf muss nachvollziehbar und konkret begründet sein.
Typische anerkannte Gründe:
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Eigennutzung durch den Eigentümer
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Wohnbedarf für Kinder oder Eltern
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Zusammenlegung von Arbeits- und Wohnort
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Altersgerechtes Wohnen oder gesundheitliche Gründe
Anforderungen an die Begründung
Das Kündigungsschreiben muss den Eigenbedarf detailliert darlegen:
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Wer genau die Immobilie nutzen soll
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Aus welchem konkreten Grund
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Ab wann die Nutzung geplant ist
Unklare oder pauschale Angaben reichen nicht aus und können die Kündigung unwirksam machen. Eine sorgfältige und individuell begründete Formulierung ist daher essenziell.
Was gilt für Mieter?
Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie nachweisen können, dass die Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte darstellen würde – zum Beispiel bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder langjähriger Verwurzelung im Wohnumfeld.
Fazit für Eigentümer und Makler
Die Eigenbedarfskündigung bietet Eigentümern eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, selbst über ihre Immobilie zu verfügen. Dennoch ist bei der Formulierung und Umsetzung größte Sorgfalt gefragt, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Als Makler informieren wir Sie hierzu umfassend und arbeiten dabei mit juristischen Experten zusammen, um auf eine fundierte Vorgehensweise achten.