
Das Bestellerprinzip einfach erklärt: Wer zahlt den Makler?
Beim sogenannten Bestellerprinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision. Das heißt, wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, um einen passenden Mieter zu finden, muss auch der Vermieter die Maklergebühren zahlen – und nicht der zukünftige Mieter.
Wo gilt das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip greift nur bei Mietwohnungen und Mietshäusern.
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien gilt es nicht mehr. Seit Ende 2020 müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten je zur Hälfte teilen.
Seit wann gibt es das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip wurde 2015 eingeführt. Ziel war es, Mieter zu entlasten, da die Maklergebühren bis dahin oft allein von den Mietern getragen werden mussten – auch wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte.
Wo ist das Bestellerprinzip gesetzlich geregelt?
Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 652–655. Dort wird geregelt, wann und wie ein Makler Anspruch auf seine Provision hat.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?
Nein. Seit der Neuregelung der Maklerprovision im Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Somit gibt es beim Kauf und Verkauf von Immobilien kein reines Bestellerprinzip mehr.
Kurzes Fazit:
- Bei Miete: Wer bestellt, zahlt (z.B. der Vermieter).
- Bei Kauf: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.

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