Artenschutz bei Sanierung und Abriss – was Immobilienverantwortliche wissen müssen

Sanierungs- und Abrissarbeiten an Gebäuden bieten die Chance, unseren Gebäudebestand energieeffizienter zu gestalten – sie bergen jedoch auch Risiken für geschützte Tierarten. Besonders betroffen sind gebäudebewohnende Vogelarten wie Mehlschwalben, Mauersegler oder Haussperlinge sowie alle einheimischen Fledermausarten. Diese nutzen Spalten, Fugen, Dachkästen oder Drempel als Brut- oder Ruhestätten.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) ist es streng verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören oder sie während ihrer empfindlichen Lebensphasen zu stören. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden – in besonders schweren Fällen droht sogar ein Strafverfahren.

Was bedeutet das konkret für Sanierungsvorhaben?

1. Bauzeiten beachten
Zwischen März und September ist Brutzeit. In diesem Zeitraum sind Bauarbeiten an betroffenen Gebäudeteilen (Fassade, Dach) kritisch. Wer dennoch in dieser Zeit arbeitet und dabei Quartiere zerstört, riskiert nicht nur ein Baustopp, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

2. Voruntersuchung vor Baubeginn
Bereits ein Jahr im Voraus sollte ein Fachgutachten eingeholt werden, das das Gebäude auf potenzielle Nist- und Ruhestätten untersucht. Werden Arten gefunden, ist frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, um Ausnahmeanträge oder Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Ersatznistkästen) zu planen.

3. Genehmigungspflicht
Wird durch Baumaßnahmen die ökologische Funktion eines Brut- oder Ruhestandorts gefährdet, ist eine Ausnahme- oder Befreiungsgenehmigung nötig. Diese wird durch die Naturschutzbehörde nur unter bestimmten Bedingungen erteilt.

4. Ausgleichsmaßnahmen einplanen
Nicht immer ist der Erhalt des ursprünglichen Quartiers möglich. Dann müssen rechtzeitig alternative Nist- oder Ruheplätze geschaffen werden, z. B. durch spezielle Nistkästen, die ins Wärmedämmverbundsystem (WDVS) integriert werden können.

5. Fachgerechte Umsetzung sichern
Die Planung artenschutzkonformer Maßnahmen gehört in die Hände erfahrener Gutachterbüros. Ebenso empfiehlt sich eine ökologische Baubegleitung während der Bauphase.

Artenschutz und energetische Sanierung – kein Widerspruch

Klimaschutz und Artenschutz lassen sich bei guter Planung hervorragend kombinieren. Die Integration von Nisthilfen in Sanierungsmaßnahmen kann sogar zur Stabilisierung bedrohter Vogelpopulationen beitragen – und wird zum Teil über Förderprogramme wie BEG (KfW) unterstützt.

Unser Fazit

Wenn Sie eine Sanierung oder einen Abriss planen, prüfen Sie frühzeitig die naturschutzrechtliche Situation. So vermeiden Sie Verzögerungen, rechtliche Risiken und leisten einen aktiven Beitrag zum Erhalt unserer Artenvielfalt.

FAQ

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