Das Objekt
„Einen alten Baum verpflanzt man nicht“, heißt es oft – doch hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Leben auch im Alter aktiv zu gestalten, unabhängig zu bleiben und dabei stilvoll sowie komfortabel zu wohnen. Falls Sie Unterstützung benötigen, ist sie jederzeit verfügbar. Dieses Wohnkonzept richtet sich speziell an Menschen mit Pflegebedarf.
Die durchdachten, lichtdurchfluteten 2-Raum-Appartements bieten Ihnen die Freiheit, Ihre eigenen Möbel und Erinnerungsstücke mitzubringen. Barrierefreies Wohnen mit hohem Komfort steht hier im Mittelpunkt.
Der Neubau der zweigeschossigen Wohnanlage umfasst 24 Wohneinheiten und überzeugt mit moderner Ausstattung: Fußbodenheizung, ebenerdige Duschen und dreifach verglaste Fenster sorgen für Wohlbefinden. Ein Aufzug ermöglicht den bequemen Zugang zu den oberen Etagen. Nachhaltige Energiequellen wie eine Solaranlage und eine Luft-Wärmepumpe tragen zur effizienten Versorgung bei.
Die ca. 58 m² großen Wohnungen sind optimal aufgeteilt in Wohn- und Schlafraum, Diele, Küche mit separatem Abstellraum sowie ein Bad mit Dusche. Große Fenster lassen viel Tageslicht hinein und schaffen eine angenehme Atmosphäre. Über den Laubengang erreichen Sie Ihre Wohnung und können dort gleichzeitig eine überdachte Sitzecke nutzen.
Gemeinschaft wird hier großgeschrieben: Treffen Sie sich mit den anderen Bewohnern zu geselligen Kaffeerunden, tauschen Sie Erinnerungen aus oder feiern Sie besondere Anlässe im gemütlichen Gemeinschaftsraum.
Der Innenhof ist liebevoll begrünt und lädt mit seinem gartenähnlichen Charakter zur Entspannung ein. Das sanfte Plätschern eines kleinen Bachlaufs sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Ein ambulanter Pflegedienst ist direkt in die Wohnanlage integriert und bietet Ihnen Unterstützung im Alltag. Sollte eine umfangreichere Pflege erforderlich sein, stehen Ihnen Fachkräfte beratend zur Seite.
Die Miete beträgt 14,80 €/m². Dank der modernen Bauweise belaufen sich die Nebenkosten auf 120 € pro Wohneinheit. Zusätzlich fällt eine Servicepauschale von 200 € an, die Leistungen wie Hausnotruf, Beratung, kleinere Einkäufe, Wohnungsreinigung und die Pflege der Außenanlagen umfasst.
Bei Interesse vereinbaren wir gern einen Besichtigungstermin und zeigen Ihnen eine Musterwohnung. Einzug ist ab dem 01.03.2025 möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Objektdaten
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Objektnummer
SI-816
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Objektart
Wohnung
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Ort
Derenburg
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Zustand
Erstbezug
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Verfügbar ab
01.03.2025
Zimmer
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Zimmer
2
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Schlafzimmer
1
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Badezimmer
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 58 m²
Preise
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Kaltmiete
847,15 €
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Nebenkosten
120 €
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Gesamtmiete
967,15 €
Anschrift
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Straße
Taubenstraße
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Hausnummer
5
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Ort
Derenburg
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PLZ
38895
Energieausweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Dokumente
Ausstattung
- Personenaufzug
- Kunststofffenster
- offene Küche
- Bad mit Dusche und Fenster
- Altenpflege, betreutes Wohnen, seniorengerechtes Wohnen
- Hausmeister, Reinigung
- Abstellraum
- barrierefrei
- Gartenmitbenutzung
- Stellplatz
- Kabelanschluss
Fußbodenheizung, Zentralheizung
- städtische Stromversorgung, städtische Wasserversorgung
- Erstbezug, Neubau
Unter den Dokumenten, in dieser Anzeige, finden Sie weitere Unterlagen, hier Grundriss und Schnitt.
Sonstige Informationen
Alle Daten in diesem Exposé beruhen auf Angaben des Eigentümers der Immobilie. Die Angaben zum Objekt sind von uns, Sterling-Immobilien.de, mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden. Wir übernehmen keine Haftung für die Angaben des Angebotes, welche uns der Verkäufer/Anbieter übermittelt hat. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Energieausweis:
Im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG) § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen ist Folgendes verankert:
§ 80 Abs. 1 GEG: "Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird."
Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. Nach Erhalt werden alle Mieter den Energieausweis vor Einzug und Besichtigung ausgehändigt.

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