Schäferhof

Wohnprojekt

Wohnraum und Träume schaffen

Modernes Wohnen in historischem Ambiente auf dem „Schäferhof“. Es handelt sich hier um ein Vierseitenhof in Zentrumsnähe der Stadt Quedlinburg.

Mit Warpgeschwindigkeit in die Energieeffizienz. 55 % Energieaufwand im Gegensatz einer normalen Wohnung in Deutschland. Dreifachverglasung in den Fenstern bringt Ihren Wärmeschutz auf das nächste Level.

Derzeit wird diese sehr ansprechende Immobilie komplett saniert. Modernes Wohnen trifft auf kompetente Ideen. Durch besondere Baumaßnahmen entsteht ein KfW-Effizienzhaus 55.

Auf den Bildern sehen Sie jeweils den Schnitt unserer Wohnungen. Sie sehen hier reine Visualisierungen, damit Sie sich vorstellen können, wie die Wohnungen aussehen könnten. Bitte beachten Sie, dass Sie reine Visualisierungen und keine Fotos in unserem veröffentlichtem Angebot sehen.

Möbel und Einbauküche werden nicht gestellt. Gerne können Sie mit uns absprechen, inwieweit vor Einzug diese von Ihnen bereits eingebaut werden können.

Wohnungen

Wohnungen
15
Vermietet
13
Verfügbar
2

Informationen:

– Anschrift: Ditfurter Weg 9 in 06484 Quedlinburg
– leistungsstarke Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe
– KfW-Effizienzhaus 55
– Möbel und Einbauküche werden nicht gestellt.
– Balkon oder Terrasse
– Stellplatz für KFZ mietbar
– Mindestmietdauer 12 Monate
– teilweise barrierearm und/oder mit Fahrstuhl
– Bad mit Wanne oder Dusche
– Bad mit Keramikausstattung
– Bad ohne Möbel
– Kabelanschluss von PŸUR sowie Telekom liegt an

Energieausweis:

Im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – GEG) § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen ist Folgendes verankert:

§ 80 Abs. 1 GEG: „Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird.“

Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. Nach Erhalt werden alle Mieter den Energieausweis vor Einzug und Besichtigung ausgehändigt.

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